Aktuell
Wegfall der AU-Plakette
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Untersuchung der Abgase ein fester
Bestandteil der Hauptuntersuchung für alle
abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge. In diesem Zuge entfällt die
Anbringung einer AU-Plakette auf dem vorde-
ren Kennzeichen. Die Untersuchung der Abgase darf wie bisher von den
amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie der GTÜ oder einer
anerkannten AU-Werkstatt durch geführt werden. Die Untersuchung darf
maximal einen Monat vor der Fälligkeit der HU durchgeführt und
dokumentiert werden.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch auf der Homepage der GTÜ