Ein Gutachten von uns sichert Ihre Ansprüche im Schadensfall.
Wir sind Partner der DAT.

Sie hatten einen Unfall an Ihrem Fahrzeug – und was jetzt?

 

Erst einmal wichtig zu klären ist die Frage: „Wer trägt die Schuld?“ und „Wie ist mein nächster Schritt nach dem Unfall?“
Unsere Sachverständigen besichtigen Ihr Fahrzeug im Falle eines Haftpflichtschadens.
Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wurde.

 

Sie haben
  • die freie Wahl des Gutachters
  • das Recht auf freie Wahl eines Anwalts 
  • die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen
Entsprechen die oben genannten Punkte, erfolgt die Aufnahme aller unfallbedingten Reparaturkosten am geschädigten Fahrzeug durch unsere Sachverständigen.
Das hilft Ihrem Kfz-Betrieb bei der vollständigen Abrechnung aller Kosten und Ihnen als Unfallopfer bei der Berücksichtigung von Wertminderung, Nutzungsausfall und bei einer objektiven Restwert-Ermittlung.

 

Verlassen Sie sich nicht auf Versicherungskonzepte, die Ihnen die Schritte nach einem Unfall vorschreiben!
Nach Benachrichtigung zur Schadensanalyse garantieren wir sofortige Besichtigung vor Ort, sowie schnelle Bearbeitung Ihres Unfallwagens.

 

Jetzt Termin vereinbaren: