Hauptuntersuchung, AU und Änderungsabnahme am Bodensee

Amtliche Dienstleistungen

Amtliche Prüfungen und Dienstleistungen sind gesetzlich geregelt und werden von unseren qualifizierten Prüfingenieuren an unseren Standorten am Bodensee und im Allgäu durchgeführt. Bei uns erwarten Sie klar definierte Abläufe und nachvollziehbare Leistungen.

HauptuntersuchungÄnderungsabnahmenUmweltplaketteH-KennzeichenBOKraftGasprüfungen

Was kostet HU und AU?

Preisübersicht
Icon Motorrad: Stilisierte Zeichnung eines Motorrads.

Hauptuntersuchung Motorrad

95 €

  • Inkl. Abgasuntersuchung
  • 66 € ohne Abgasuntersuchung
Icon Auto: Zeichnung eines Pkws von der Seite.

Hauptuntersuchung PKW

165 €

  • Inkl. Abgasuntersuchung
  • 105 € ohne Abgasuntersuchung
Icon Anhänger: Grafische Darstellung eines Fahrzeuganhängers mit Deichsel.

Hauptuntersuchung Anhänger

46 €

  • Bis 750 kg 
  • 69 € Gebremster Anhänger

Hauptuntersuchung LoF

63 €

  • Bis 7,5 t und max. 40 km/h
Icon Oldtimer: Stilisierte Darstellung eines Oldtimers von der Seite.

Oldtimer Gutachten

285 €

  • H-/07er- Kennzeichen
Icon Wohnmobil: Einfache Darstellung eines Wohnmobils.

Gasprüfung

ab 60 €

  • Für Wohnmobile und Wohnwagen

HU am Bodensee

Zuverlässig, unabhängig und 
nach gesetzlichen Vorgaben

Die Hauptuntersuchung – kurz HU – ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs. Als GTÜ-Prüfstelle am Bodensee führen wir die HU zuverlässig, unabhängig und nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben durch.

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Icon Prüfstelle: Ein stilisierter Pkw, im Hintergrund eine Checkliste.
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Icon Tacho Check: Stilisierte Darstellung eines Tacho mit Haken in der Mitte.
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Änderungsabnahmen am Bodensee

Bei Anbauten, Umbauten und Änderungen von Fahrzeugteilen begutachten unsere GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme-Bescheinigung. Eine Änderungsabnahme ist eine Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau eines Spoilers oder anderen Fahrzeugteilen sowie die Veränderung am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Gerne stehen unsere erfahrenen Prüfingenieure in Langenargen, Friedrichshafen, Ravensburg, Wangen im Allgäu, Immenstaad am Bodensee und Markdorf für Änderungsmaßnamen an Ihrem Fahrzeug für Fragen bereit.

Termin für Änderungsabnahme vereinbaren

Gasanlagenprüfung an gasbetriebenen Fahrzeugen

Unsere Prüfingenieure führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung GWP durch. Bitte achten Sie auf einen mindestens zu 50% gefüllten Gasfüllstand bei der Vorführung Ihres Fahrzeuges. Bitte legen Sie bei CNG Fahrzeugen Ihre Tanks sichtbar frei, bevor Sie zu uns an die Prüfstelle kommen.

Termin für Gasanlagenprüfung vereinbaren


Umweltplakette für Ihr Fahrzeug

Seit März 2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) in Kraft. Der Grund für dieses Gesetz liegt in der Verbesserung der Luftqualität in (meist städtischen) Ballungsräumen, sogenannten Umweltzonen.
Die Umweltplakette verdeutlicht einfach und schnell, welches Fahrzeug in eine solche Umweltzone einfahren darf.
Die Umweltplakette erhalten Sie jetzt auch an allen unter uns geführten Prüfstellen am Bodensee.

Termin für Umweltplakette vereinbaren

Besondere Hauptuntersuchung BOKraft für Taxen, Mietwagen und Busse

Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, unterliegen strengeren Prüfungen durch die „BOKraft“, die speziell für den Betrieb von Kraftfahrzeugen im Personenverkehr erlassen wurde. Diese Vorschriften gelten für Unternehmen, die Kraftfahrzeuge zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen einsetzen, wie etwa Taxis, Mietwagen und Kraftomnibusse.

Im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung müssen diese Fahrzeuge zusätzlich die Prüfpunkte der BOKraft erfüllen (§ 41 BOKraft). Vor der ersten Inbetriebnahme eines Fahrzeugs im Unternehmen ist zudem eine außerordentliche Hauptuntersuchung erforderlich. Das Ergebnis dieser Untersuchung, bzw. das Prüfbuch bei Kraftomnibussen, muss der Genehmigungsbehörde unverzüglich vorgelegt werden (§ 42 BOKraft). Bei fabrikneuen Fahrzeugen beschränkt sich diese Untersuchung auf die Überprüfung der Einhaltung der BOKraft-Vorgaben.

Termin für HU nach BOKraft vereinbaren


H-Kennzeichen und Oldtimer-Begutachtung gemäß § 23 StVZO

Prüfingenieure der GTÜ sind berechtigt, Oldtimer-Begutachtungen gemäß § 23 StVZO für die Einstufung als historisches Fahrzeug (H-Kennzeichen) oder die Zuteilung eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

An unseren Standorten am Bodensee und im Allgäu begleiten wir Sie mit fachlicher Kompetenz und echter Begeisterung für klassische Fahrzeuge durch den gesamten Prozess.

Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen im Überblick

  • Mindestalter: 30 Jahre seit Erstzulassung
  • Guter Pflege- und Erhaltungszustand
  • Weitgehend originaler bzw. zeitgenössischer Zustand
  • Keine erheblichen Mängel
  • Positive Begutachtung nach § 23 StVZO

Erfüllt Ihr Fahrzeug diese Kriterien, steht der Einstufung als Oldtimer nichts im Weg – inklusive möglicher Vorteile bei Steuer und Versicherung.

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FAQ – Häufige Fragen zur Hauptuntersuchung (HU)

Bei der Hauptuntersuchung (HU) wird Ihr Fahrzeug auf Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit geprüft. Dazu gehören unter anderem Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen und Fahrwerk sowie der Zustand der Karosserie und sicherheitsrelevanter Bauteile. Außerdem werden Abgasverhalten und eventuelle Mängel an elektronischen Systemen kontrolliert. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.

In der Regel dauert die Hauptuntersuchung 20-45 Minuten, abhängig vom Fahrzeugtyp und Zustand.

Werden bei der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, werden diese im Prüfbericht dokumentiert und entsprechend ihrer Schwere eingestuft. Bei erheblichen Mängeln muss das Fahrzeug innerhalb einer festgelegten Frist (4 Wochen) repariert und erneut vorgeführt werden. Mit der Nachprüfung wird bestätigt, ob alle Mängel behoben sind und die HU erfolgreich bestanden wurde (hier entsteht nochmals eine kleine Gebühr).

Grundsätzlich ist die Hauptuntersuchung bei uns mit Terminvergabe vorgesehen. In Einzelfällen ist es jedoch auch möglich, ohne Termin vorbeizukommen und die HU durchzuführen – abhängig von der aktuellen Auslastung und verfügbaren Kapazitäten. Für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung empfehlen wir Ihnen jedoch die Online-Terminvereinbarung. So sichern Sie sich verbindlich einen passenden Termin und vermeiden Wartezeiten.

Die Kosten für die Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (UMA) betragen derzeit 165 Euro. Die aktuellen Preise können Sie jederzeit auf unserer Website einsehen. Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren in der Regel zum Jahreswechsel (voraussichtlich im Januar oder Februar) anpassen können.

Ja, Sie können bei der Hauptuntersuchung gerne dabei sein und den Prüfablauf direkt vor Ort mitverfolgen. Unsere Prüfingenieure zeigen Ihnen die festgestellten Punkte und erläutern eventuelle Mängel transparent und verständlich – das ist uns besonders wichtig. Während der Untersuchung können Sie entspannt in unseren Räumlichkeiten warten und gerne einen Kaffee genießen.

Zur Hauptuntersuchung benötigen Sie in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Falls vorhanden, sind auch frühere Prüfberichte hilfreich, insbesondere wenn es sich um eine Nachuntersuchung handelt. Bei besonderen Fahrzeugen (z. B. Oldtimer oder Umbauten) sollten außerdem relevante Nachweise oder Gutachten mitgebracht werden, sofern diese eingetragen oder vorhanden sind.

Wird die Frist zur Hauptuntersuchung überschritten, kann dies zu einem Bußgeld sowie gegebenenfalls einem Punkt in Flensburg führen. Zusätzlich wird bei einer Überziehung ab dem 3. Monat eine höhere Prüfgebühr aufgrund des erhöhten Prüfaufwands berechnet. Wir empfehlen daher, die HU rechtzeitig durchführen zu lassen, um zusätzliche Kosten und unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Ja, in der Regel ist das problemlos möglich. Eine Nachuntersuchung kann unabhängig davon durchgeführt werden, bei welcher Prüforganisation die ursprüngliche Hauptuntersuchung erfolgt ist. Bringen Sie dazu einfach den Prüfbericht der Erstuntersuchung mit. Unsere Prüfingenieure kontrollieren die festgestellten Mängel und bestätigen nach erfolgreicher Behebung die erneute Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.

FAQ – Häufige Fragen zu Gutachten

Ein Schadensgutachten ist besonders dann sinnvoll, wenn nach einem Unfall ein größerer Fahrzeugschaden entstanden ist. Es dokumentiert den Schaden detailliert, bewertet die Reparaturkosten und schafft eine objektive Grundlage für die weitere Schadenregulierung.

Gerade bei einem unverschuldeten Unfall hilft ein unabhängiges Gutachten dabei, Ihre Ansprüche vollständig zu sichern und alle relevanten Faktoren wie Reparaturkosten, Wertminderung oder mögliche Folgekosten zu berücksichtigen.

Ja – Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet.

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen sich nicht auf einen von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter festlegen. Wenden Sie sich direkt an GTÜ Neidhardt – wir unterstützen Sie mit einer neutralen, professionellen und zuverlässigen Schadenaufnahme.

Schnell, zuverlässig und ohne lange Wartezeiten.

Nach der Fahrzeugbesichtigung erstellen wir Ihr Schadensgutachten zeitnah und professionell. So erhalten Sie schnell die notwendige Grundlage für die weitere Schadenregulierung und können die nächsten Schritte sicher planen.

Zwei Gutachten – unterschiedliche Aufgaben.

Ein Schadensgutachten wird nach einem Unfall erstellt und dokumentiert den entstandenen Schaden am Fahrzeug. Dabei werden unter anderem Reparaturkosten, Wertminderung und weitere schadenrelevante Faktoren ermittelt.

Eine Fahrzeugbewertung hingegen bestimmt den aktuellen Wert eines Fahrzeugs – beispielsweise für Kauf, Verkauf, Leasing, Versicherung oder eine allgemeine Wertermittlung.

Unsere Sachverständigen unterstützen Sie mit einer objektiven Bewertung und dem passenden Gutachten für Ihren individuellen Bedarf.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum fertigen Gutachten – einfach und transparent.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir kurzfristig einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Unsere Sachverständigen prüfen den Fahrzeugzustand, dokumentieren alle relevanten Schäden und erfassen die technischen sowie wertbestimmenden Faktoren. Anschließend erstellen wir ein unabhängiges und nachvollziehbares Gutachten mit allen wichtigen Informationen – beispielsweise Schadenumfang, Reparaturkosten, Wertminderung oder Fahrzeugwert.

So erhalten Sie eine zuverlässige Grundlage für die weitere Schadenregulierung, Kaufentscheidung oder Wertermittlung.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten für ein Schadensgutachten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihrer eigenen Versicherungspolice. Gerne beraten wir Sie individuell und klären, welcher Weg in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Mit GTÜ Neidhardt erhalten Sie eine unabhängige Schadenaufnahme und eine professionelle Grundlage für die weitere Regulierung.

Entscheidend ist, wer für den Schaden verantwortlich ist.

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt wurde. In diesem Fall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Schadenregulierung. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl.

Ein Kaskoschaden entsteht hingegen, wenn Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wurde und kein anderer Unfallverursacher dafür haftbar gemacht werden kann – beispielsweise bei selbstverschuldeten Unfällen, Unwetterschäden oder Diebstahl. Die Regulierung erfolgt nach den Bedingungen Ihrer eigenen Kaskoversicherung.

Unsere Sachverständigen unterstützen Sie bei der fachgerechten Dokumentation des Schadens und beraten Sie, welcher Weg in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Ein repariertes Fahrzeug kann trotz fachgerechter Instandsetzung an Wert verlieren.

Eine Wertminderung beschreibt den finanziellen Nachteil, der entstehen kann, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall als Unfallfahrzeug gilt. Auch nach einer professionellen Reparatur kann der Wiederverkaufswert geringer sein, da mögliche Käufer die Unfallhistorie berücksichtigen. Unsere Sachverständigen prüfen, ob eine merkantile Wertminderung vorliegt, und berücksichtigen diese im Schadensgutachten. So wird sichergestellt, dass dieser Anspruch bei der Schadenregulierung nicht unberücksichtigt bleibt.

Ja – mit Leidenschaft und Fachkompetenz für historische Fahrzeuge. Wir erstellen professionelle Oldtimer-Wertgutachten (GTÜ Classic) zur Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwerts und zur sicheren Dokumentation des Fahrzeugzustands. Unsere Sachverständigen berücksichtigen dabei wichtige Faktoren wie Zustand, Originalität, Ausstattung und Fahrzeughistorie. Das Gutachten dient als verlässliche Grundlage für Versicherungen, Kauf oder Verkauf und hilft dabei, den Wert Ihres Klassikers langfristig abzusichern.

Vertrauen Sie auf die Erfahrung von GTÜ Neidhardt bei der Bewertung besonderer Fahrzeuge.

Damit der Wert Ihres Klassikers professionell dokumentiert und abgesichert ist.

Ein Oldtimer-Wertgutachten ist sinnvoll, wenn Sie den aktuellen Wert Ihres historischen Fahrzeugs zuverlässig bestimmen und dokumentieren möchten. Besonders wichtig ist es bei der Versicherungseinstufung, beim Kauf oder Verkauf sowie zur Absicherung des Fahrzeugwerts. Unsere Sachverständigen bewerten Ihren Oldtimer objektiv und berücksichtigen dabei wichtige Faktoren wie Zustand, Originalität, Ausstattung und Fahrzeughistorie. So erhalten Sie eine nachvollziehbare Grundlage für den tatsächlichen Wert Ihres Klassikers.

Auch bei einem Schadenfall kann ein aktuelles Wertgutachten entscheidend sein, um den Fahrzeugwert gegenüber der Versicherung eindeutig nachzuweisen.

FAQ – Häufige Fragen zum Termin

Termine können bequem über die Online-Terminbuchung oder telefonisch vereinbart werden.

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Die Online-Terminbuchung ist vor allem für amtliche Dienstleistungen wie die Hauptuntersuchung vorgesehen. Für Gutachten und Sonderleistungen empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme.

Ja. Bitte informieren Sie uns frühzeitig telefonisch, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.

Wählen Sie einfach den für Sie passenden Standort. Alle Leistungen werden an allen Standorten angeboten – Unterschiede bestehen nur bei Öffnungszeiten und Telefonnummern.

 In der Regel benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • ggf. Unterlagen zu Umbauten oder Eintragungen