Einzelabnahmen und Sonderprüfungen am Bodensee

Technischer Dienst

Individuelle Umbauten oder Sonderfälle erfordern in der Regel eine Einzelabnahme oder Sonderprüfung. Über unser spezielles Online-Formular können Sie Ihre Unterlagen bereits vorab einreichen. So prüfen unsere unterschriftsberechtigten des technischen Dienstes frühzeitig, ob und wie Ihr Vorhaben an unseren Standorten am Bodensee und im Allgäu umgesetzt werden kann – schnell, transparent und unkompliziert.

Termin für Einzelabnahme vereinbaren

Einzelabnahme nach §19(2) StVZO

Wenn durch Umbauten oder Änderungen am Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlischt, muss geprüft werden, ob das Fahrzeug weiterhin den Vorschriften der StVZO entspricht und sicher im Straßenverkehr betrieben werden kann. In solchen Fällen ist eine Einzelabnahme erforderlich.

Typische Fälle für eine Einzelabnahme:

  • Anbau von Fahrzeugteilen ohne ABE oder Nichteinhaltung der Auflagen
  • Technische Änderungen, z. B. andere Reifengrößen, Achsen oder Motorumbauten
  • Kombination mehrerer Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung mit Spurplatten und geänderter Rad-/Reifenkombination)

Termin für Einzelabnahme vereinbaren

Anfrage Einzelabnahme

Datei anfügen

Bild vom Fahrzeugschein und bereits vorhandene Gutachten

(max. 5 MB)
(max. 5 MB)
(max. 5 MB)
(max. 5 MB)

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir erhobenen Daten elektronisch erfasst und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Verarbeitung und Beantwortung meiner Anfrage genutzt.

Vollgutachten nach §21 StVZO

Ein Vollgutachten nach §21 StVZO ist ein umfassendes technisches Gutachten, das durch einen Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ erstellt wird. Es ist notwendig, wenn ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis besitzt – zum Beispiel bei Importfahrzeugen oder umfangreich umgebauten Fahrzeugen.

Ein Vollgutachten wird erforderlich bei:

  • Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis (z. B. Importfahrzeuge)
  • Stark modifizierten Fahrzeugen (z. B. Umbau zum Wohnmobil oder Tuning)
  • Verlust der Fahrzeugpapiere (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I & II)

Termin für Vollgutachten vereinbaren