Einzelabnahmen und Sonderprüfungen am Bodensee
Technischer Dienst

Einzelabnahme nach §19(2) StVZO
Wenn durch Umbauten oder Änderungen am Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlischt, muss geprüft werden, ob das Fahrzeug weiterhin den Vorschriften der StVZO entspricht und sicher im Straßenverkehr betrieben werden kann. In solchen Fällen ist eine Einzelabnahme erforderlich.
Typische Fälle für eine Einzelabnahme:
- Anbau von Fahrzeugteilen ohne ABE oder Nichteinhaltung der Auflagen
- Technische Änderungen, z. B. andere Reifengrößen, Achsen oder Motorumbauten
- Kombination mehrerer Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung mit Spurplatten und geänderter Rad-/Reifenkombination)
Anfrage Einzelabnahme
Vollgutachten nach §21 StVZO
Ein Vollgutachten nach §21 StVZO ist ein umfassendes technisches Gutachten, das durch einen Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ erstellt wird. Es ist notwendig, wenn ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis besitzt – zum Beispiel bei Importfahrzeugen oder umfangreich umgebauten Fahrzeugen.
Ein Vollgutachten wird erforderlich bei:
- Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis (z. B. Importfahrzeuge)
- Stark modifizierten Fahrzeugen (z. B. Umbau zum Wohnmobil oder Tuning)
- Verlust der Fahrzeugpapiere (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I & II)