Hauptuntersuchung

Nicht nur TÜV und Dekra führen die Hauptuntersuchung durch.
Auch unsere GTÜ Prüfingenieure führen die Fahrzeuguntersuchung nach § 29 StVZO inkl. Motormanagement-Untersuchung im Namen der GTÜ an Ihrem Fahrzeug durch.
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich unsere GTÜ-Prüfingenieure durch eine kompetente Kfz-Hauptuntersuchung für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei bestandener HU die Prüfplakette an Ihrem Fahrzeug an.

Termin Friedrichshafen:  07541-34822
Termin Ravensburg:           0751-9533
Termin Langenargen:    07543-499544

Änderungsabnahmen

Bei Anbauten, Umbauten und Änderungen von Fahrzeugteilen begutachten unsere GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme-Bescheinigung. Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung). Gerne stehen unsere erfahrenen Prüfingenieure für Änderungsmaßnamen an Ihrem Fahrzeug für Fragen bereit.

H-Kennzeichen

Prüfingenieure der GTÜ sind berechtigt, eine Oldtimer-Begutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Auch in unserem Unternehmen begrüßen wir Oldtimerbegeisterte und unterstützen Sie mit voller Euphorie am KFZ zum Erlangen eines H-Kennzeichen an Ihrem Oldtimer. Bei positiver Begutachtung und einem artgerechten Zustand Ihres Oldtimers erlangen Sie das H-Kennzeichen, was finanzielle Vorteile wie verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens mit sich bringt.

Flüssiggas-Prüfung an Wohnmobilen und Wohnwagen

Unsere Prüfingenieure führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP), sowie die Gasanlagenprüfungen an bewohnbaren Fahrzeugen (Wohnmobil) nach DIN/EN 1949 G607 durch.

Umweltplaketten

Seit März 2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) in Kraft. Der Grund für dieses Gesetz liegt in der Verbesserung der Luftqualität in (meist städtischen) Ballungsräumen, sogenannten Umweltzonen.
Die Umweltplakette verdeutlicht einfach und schnell, welches Fahrzeug in eine solche Umweltzone einfahren darf.

Die Umweltplakette erhalten Sie jetzt auch an allen unter uns geführten Prüfstellen.

Vollgutachten nach §21 StVZO

Ein Vollgutachten nach §21 StVZO ist ein umfassendes technisches Gutachten, das durch einen Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ erstellt wird. Es ist notwendig, wenn ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis besitzt – zum Beispiel bei Importfahrzeugen oder umfangreich umgebauten Fahrzeugen.

Ein Vollgutachten wird erforderlich bei:

  • Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis (z.B. Importfahrzeuge)
  • Stark modifizierten Fahrzeugen (z.B. Umbau zum Wohnmobil oder Tuning)
  • Verlust der Fahrzeugpapiere (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I & II)

Einzelabnahme nach §19(2) StVZO

Wenn durch Umbauten oder Änderungen am Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlischt, muss geprüft werden, ob das Fahrzeug weiterhin den Vorschriften der StVZO entspricht und sicher im Straßenverkehr betrieben werden kann. In solchen Fällen ist eine Einzelabnahme erforderlich.

Typische Fälle für eine Einzelabnahme:

  • Anbau von Fahrzeugteilen ohne ABE oder Nichteinhaltung der Auflagen
  • Technische Änderungen, z.B. andere Reifengrößen, Achsen oder Motorumbauten
  • Kombination mehrerer Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen (z.B. Tieferlegung mit Spurplatten und geänderter Rad-/Reifenkombination)

So läuft die Begutachtung ab:

Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Vorhaben und den folgenden Unterlagen an:

📧 einzelabnahmen@gtue-neidhardt.de

Benötigte Informationen:

  1. Bild oder Kopie Ihres Fahrzeugscheins
  2. Beschreibung der geplanten Änderungen
  3. Vorhandene Gutachten oder Unterlagen zu den Bauteilen
  4. Übersicht bereits durchgeführter Änderungen
  5. Ort der gewünschten Begutachtung
  6. Ihre Kontaktdaten für Rückfragen